Die neuen Verkehrsregeln 2021 in der Schweiz

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Neue Verkehrsregeln, die am 1. Januar 2021 in der Schweiz Inkrafttreten.
 

Nicht nur Autofahrer sind von den Änderungen betroffen - auch Fussgänger und Velofahrer müssen Neues beachten!

In den Schweizer Städten:

Selbstständiges Parkieren: Ab 2021 dürfen autonome Autos in der Schweiz selbstständig fahren - und auch parkieren. Die neue Regelung erlaubt Fahrern, während des Parkierens nicht nur das Lenkrad loszulassen, sondern auch das Fahrzeug zu verlassen. Allerdings "muss der Fahrer das Manöver überwachen und bei Bedarf abbrechen können", so lautet der Verordnungstext.

Neue Parkplätze für Elektroautos: Ein neues, grünes Symbol weist auf Ladestationen für elektrische Autos hin. Nur diese dürfen dort parkieren.

Bei Rot rechts abbiegen: Viele Velo- und Mofafahrer machen es schon lange, jetzt ist es auch Gesetz. Ab dem neuen Jahr dürfen Velo- und Mofafahrer bei entsprechender Signalisation trotz roter Ampel rechts abbiegen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Pkw-Fahrer.

Schleusen für Velofahrer: Auch dort, wo keine Fahrradstreifen sind, dürfen städtische Behörden künftig Schleusen für Velofahrer markieren, um diese sichtbarer zu machen.

Velofahrer dürfen auf das Trottoir: Auf Strecken, die keinen Fahrradstreifen haben, dürfen Kinder bis zwölf Jahre ab Januar die rechte Seite des Trottoirs befahren. Allerdings nur im Schritttempo - und Fussgänger haben den Vortritt.

Auf der Autobahn:

Rechts vorbeifahren: Bisher gab es für das Rechtsüberholen auf der Autobahn hohe Strafen. Diese wird es auch weiterhin geben. Allerdings werden Ausnahmen zugelassen: Bei Staus, stockendem Verkehr oder einem Unfall auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen darf "mit gebotener Vorsicht" rechts vorbeigefahren werden.

Obligatorisches Reissverschlussprinzip: Münden zwei Fahrspuren in eine Spur, beispielsweise wegen einer Baustelle, ist das Reissverschlussprinzip ab Januar Pflicht. Dadurch soll die Länge des Rückstaus verkürzt und der Verkehr flüssiger werden.

Rettungsgasse bilden: Nach einem Unfall müssen alle Autofahrer unaufgefordert und ohne Verzögerung eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden, um den Einsatz von Blaulichtfahrzeugen oder Abschleppwagen zu erleichtern.

Neue Höchstgeschwindigkeit: Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen bis 3,5 Tonnen dürfen schneller fahren! Auf den Schweizer Autobahnen wird die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht.

Alkohol an Autobahnraststätten: Das Servieren von alkoholischen Getränken an Autobahnraststätten ist in der Nationalstrassenverordnung ab 1. Januar 2021 wieder erlaubt. Zuvor war es über 50 Jahre lang verboten.

AUTO Lernfahrausweis:

Ab 1. Januar 2021 dürfen auch 17-Jährige hinters Steuer. 

Ab 1. Januar 2021 müssen unter 20-Jährige eine einjährige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Fahrprüfung machen können. Für Lernende, die über 20 Jahre alt sind, ändert sich nichts.

Neue Regelung für den Töffausweis:

Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Personenzulassungs-Verordnung (PZV) beschlossen, dass ab 2021 Jugendliche ab 16 Jahren auf Motorrädern und Rollern mit 125 cm3 Hubraum fahren dürfen. Kategorie AM: 45 km/h neu ab 15 Jahren.

Aus für den Direkteinstieg: Hingegen verbietet der Bundesrat die direkte Ausbildung für die leistungsunbeschränkten Motorräder (Kat. A). Bisher konnte, wer 25 Jahre und älter war, direkt einsteigen. Ab 2021 muss nun vorerst für mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung gefahren werden.


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